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Claudia Schäfer
Assistentin der Geschäftsführung
Nickel GmbH
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.Klimaschutzprogramm " Solarthermie + Heizung " der Freien und Hansestadt Hamburg wieder aktiv
Nachdem die zur Verfügung stehenden Fördergelder für das Jahr 2008 Anfang Juli bereits komplett vergeben waren, wurde der Fördertopf neu bestückt. Hierbei wurden jedoch gleichzeitig die Förderungsgrundsätze neu geregelt.
Ab dem 22.07.2008 gelten daher die nachstehenden Förderungssätze:
- € 100,00 pro m² Aperturfläche für Flach- und Vakuumröhrenkollektoranlagen
- € 60,00 pro m² zusätzlich für Anlagen größer 30 m² Aperturfläche, wenn ein Mindestertrag von 400kW je m² zugesichert wird.
Beim Austausch heizungstechnischer Anlagen beträgt der Zuschuss:
- € 40,00 pro m² installierter Kollektorfläche. Eine Mindestförderung bzw. Begrenzung der Förderung für Heizungsanlagen entfällt. Die Verdoppelung der Fördersätze beim Austausch elektrisch betriebener Wärmeversorgungsanlagen ist ersatzlos gestrichen.
Die Förderung durch den Bund ist hiervon nicht betroffen. Hier bestehen noch ausreichende Mittel. Weitere Informationen hierzu erhalten sie unter www.bafa.de